Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Buchenwald Autos AG, Frankfurt am Main, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihrem Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, über die Erstellung von Garten- und Landschaftsbauleistungen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch das gegenseitige Einverständnis auf Basis eines schriftlichen oder elektronischen Angebots bzw. Auftragsbestätigungsformulars. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur dann an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Unser Leistungsspektrum umfasst die professionelle Garten- und Anlagenplanung, die Installation moderner Bewässerungssysteme, die Verlegung von Rasenflächen, das Einpflanzen von Bäumen und Stauden sowie den Bau von Terrassen und Wegen. Die geplante Ausführung orientiert sich an der genehmigten Ausschreibung oder dem signierten Konzept. Wir behalten uns vor, bei Baumaterialien oder Pflanzenarten gleichwertige, qualitativ hochwertige Alternativen zu wählen, sofern dies für das Gesamtbild des Gartens förderlich ist und keine Beeinträchtigung der Funktionalität nach sich zieht. Bei Änderungen im Umfang bitten wir um schriftliche Bestätigung.
Wir haften vorsätzlich und grob fahrlässig unbegrenzt für Schäden, die uns zuzuschreiben sind. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei der Ersatzanspruch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Im Übrigen schließen wir weitere Schadensersatzansprüche aus, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Pflanzen lebende Wesen sind. Trotz sorgfältiger Pflege und fachgerechter Installation können wir keine absolute Überlebensgarantie für alle gepflanzten Bäume oder Stauden geben, da Witterung, Bodenbeschaffenheit vor Ort und Pflegemaßnahmen des Auftraggebers den Erfolg beeinflussen.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelne Informationen zur Speicherung von Kundenkontakten, Rechnungsadressen und Projekten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite setzt kein verbindliches Vertragsverhältnis voraus, doch für die Abwicklung Ihrer Gartenprojekte benötigen wir Ihre Kontaktdaten zur Koordination der Baustelle und zum Versand von Rechnungen.
Alle von uns erstellten Pflanzenpläne, Zeichnungen, Fotodokumente der Baustellenentwicklung und Konzepte für Terrassen oder Rasenflächen unterliegen unserem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das Eigentum an verbautem Material (z.B. Pflastersteine, Bewässerungsrohre) geht erst mit vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleibt das Material im Eigentum der Buchenwald Autos AG.
Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Zahlungen nicht geleistet werden, die Baustelle nicht betretbar ist oder die gegenseitige Zusammenarbeit auf einer vertrauensvollen Grundlage zerstört ist. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Arbeiten an Rasenpflege, Bewässerungssystemen oder anderen Projekten solange auszusetzen, bis die offenen Beträge beglichen sind. Verzögerungen aufgrund dieses Vorbehalts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, bleibt die zwingende Zuständigkeit seines gesetzlichen Wohnsitzes unberührt. Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. Wir bieten stets eine außergerichtliche Streitbeilegung an und verweisen auf die Europäische Kommission zur Online-Streitbeilegung.
Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen betragen für Bauarbeiten zwei Jahre und für lebende Pflanzen sowie Saatgut ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Bei Gartenpflegeverträgen beginnt die Gewährleistung mit jedem einzelnen Pflegeeingriff. Sie haben als Verbraucher das Recht, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ihr Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben auszuüben. Für unsere Baustellen vor Ort gilt die Abnahmeklausel: Die Annahme der Arbeit gilt als erfolgt, wenn wir sie Ihnen zur Übernahme anbieten und Sie diese ohne Vorbehalt entgegennehmen oder nutzen, insbesondere durch das Betreten des angelegten Gartens.